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   BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54   

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https://dejure.org/1954,5284
BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54 (https://dejure.org/1954,5284)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1954 - 6 StR 238/54 (https://dejure.org/1954,5284)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1954 - 6 StR 238/54 (https://dejure.org/1954,5284)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 82/54
    Auszug aus BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54
    Andererseits wird § 84 StGB durch § 97 StGB verdrängt (BGHSt 6, 297).

    Der hilfsweise geltende § 84 StGB tritt hinter eine andere Bestimmung, in der eine schwerere Strafe angedroht wird, nur zurück, wenn dieses, andere Gesetz tatsächlich angewendet wird (Urteil des Senats 6 StR 82/54 vom 1. September 1954; vgl ferner RGSt 68, 204, 207 f und BGHSt 1, 152, 155 f) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51].

  • BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren

    Auszug aus BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54
    § 97 StGB ist nicht eine Sonderbestimmung gegenüber den §§ 185 ff StGB; deswegen hätte der Angeklagte auch wegen Beleidigung verurteilt werden müssen (BGHSt 6, 159).
  • RG, 12.06.1934 - 1 D 1410/33

    1. Zehrt der Schuldspruch aus § 276 StGB. den Schuldspruch aus § 348 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54
    Der hilfsweise geltende § 84 StGB tritt hinter eine andere Bestimmung, in der eine schwerere Strafe angedroht wird, nur zurück, wenn dieses, andere Gesetz tatsächlich angewendet wird (Urteil des Senats 6 StR 82/54 vom 1. September 1954; vgl ferner RGSt 68, 204, 207 f und BGHSt 1, 152, 155 f) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51].
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54
    Der hilfsweise geltende § 84 StGB tritt hinter eine andere Bestimmung, in der eine schwerere Strafe angedroht wird, nur zurück, wenn dieses, andere Gesetz tatsächlich angewendet wird (Urteil des Senats 6 StR 82/54 vom 1. September 1954; vgl ferner RGSt 68, 204, 207 f und BGHSt 1, 152, 155 f) [BGH 24.04.1951 - 1 StR 101/51].
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54

    Rechtsmittel

    Es wird deswegen auf die ein Urteil derselben Strafkammer betreffende Entscheidung des Senats 6 StR 45/54 vom 6. Oktober 1954 verwiesen, Sollte die Anwendung des Straffreiheitsgesetzes in Betracht kommen, so wäre gegebenenfalls auf die an sich verdrängte Bestimmung des § 84 StGB zurückzugreifen, da sie von der Straffreiheit gemäss § 9 ausgeschlossen ist (Urteil des Senats 6 StR 238/54 vom 24. November 1954).
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